Geistig und psychisch Kranke stellten in der historischen Forschung eine erst spät beachtete Opfergruppe der nationalsozialistischen Politik und ihrer Vertreter dar. Nach frühen Forschungen ging man von ungefähr 200.000 Opfern allein im medizinischen Bereich der Psychiatrie aus, nach aktuellem Forschungsstand ist von mehr als 300.000 ermordeten Menschen auszugehen, die im Vorfeld der Tötungen als geistig oder psychisch krank bezeichnet worden waren. Allein im Rahmen der sog. „Euthanasie-Aktion“ wurden 70.000 behinderte oder psychisch kranke Menschen getötet. Aus der ehemaligen „Heilanstalt Weissenau“ wurden 1940-41 in diesem Zusammenhang nachweislich 691 Patientinnen und Patienten in Bussen nach Grafeneck auf der Schwäbischen Alb deportiert und dort mit Gas ermordet.
In der medizinhistorischen Forschung gilt heute als belegt, dass die Ermordung psychisch Kranker durch Gas, die 1939 geplant und unter anderem in Grafeneck, auf der Schwäbischen Alb sowie an weiteren 5 Orten im Kerngebiet des Deutschen Reiches hiernach systematisch durchgeführt wurde, als „Vor-Versuch“ zur geplanten Ermordung einer weit größeren Zahl an Menschen in den Folgejahren geplant war. Neben der Chronologie der schrecklichen Taten im Einzelnen, sowie den administrativen Zusammenhängen in politischen und Regierungskreisen, ist dies auch durch die Tatsache belegt, dass das mordende Personal aus den sechs Tötungsanstalten für psychisch Kranke eine hohe personelle Kontinuität zum Personal der sog. Vernichtungslager aufwies, für die der Name Auschwitz steht.
Die Stadt Ravensburg und das Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg am Standort der ehemaligen „Heilanstalt Weissenau“ gedenken dieser Opfer mit einem im Jahr 2007 an die Öffentlichkeit übergebenen Mahnmal. Dieses „Denkmal der grauen Busse“, eine originalgetreue und in Beton gegossene Kopie eines der Busse, die diese Patienten in den Tod fuhren, „versperrt“ heute symbolisch und faktisch die historische Pforte des Krankenhauses, während eine mobile Kopie dieses Busses aus Beton am jeweiligen Ort ihres Aufenthalts einen Beitrag zum Gedenken an diese Opfer des Nationalsozialismus leisten soll.