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Das Medicinalcollegium in Stuttgart, erfahrene ärztliche Berater des Königs Friedrich I., hatte aufgrund des Platzmangels in der einzigen württembergischen Einrichtung zur Unterbringung geistig Kranker empfohlen, das Tollhaus in Ludwigsburg aufzulösen und im Geiste der französischen Psychiatriereform und des Humanismus der Aufklärung eine neue Heil- und Pflegeanstalt zu errichten. Der König erließ am 10. Mai 1811 das Reskript an das Staatsministerium, im ehemaligen Kloster in Zwiefalten diese Anstalt einzurichten und eigens einen Arzt als Leiter einzustellen.
Die hauptamtliche Stelle für einen Arzt - im Unterschied zum alten Tollhaus - rückte die ärztliche Betreuung nun stärker in den Vordergrund und betonte den reformerischen Charakter der Entscheidung. Bereits eine Woche nach Bekanntgabe des Verlegungsvorhabens besuchte eine Kommission der Sektion des Medizinalwesens Zwiefalten und verfasste einen Bericht „nachdem wir zuvor das hiesige Irrenhausgebäude nach seinen verschiedenen Einrichtungen, Vorzügen und Gebrechen beaugenscheinigt, und diejenigen Ideen, welche den Vorschlägen zu Errichtung eines zweckmäßigen Irrenhauses zur Grundlage dienen müssen, gesammelt hatten.“Die Planung sah eine Trennung der Geschlechter und in „ruhige“ und „unruhige“ Kranke vor. Außerdem sollte die Einrichtung einer Krankenabteilung eine Trennung der körperlich gesunden von den kranken Patienten ermöglichen und die Behandlung erleichtern. Es gäbe auch Platz für „ein Conversationszimmer, eine Badezimmer, einen PromenadenPlatz beim Garten“, und genügend Räume für Sturz- Tropf- und Dampfbäder sowie für Beschäftigungen der Patienten.