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Der König genehmigte am 7. Juli 1811 die Vorschläge der Kommission, die sofort die Umbauarbeiten in Gang setzte. Aber der Umbau gestaltete sich aufwendiger als geplant, und die Finanzbehörde verfügte die Einstellung des Einbaus der genehmigten Bäder und des Umbaus des für „unruhige“ Kranke. Den Protesten des Medicinalcollegiums, das den Behandlungsgedanken im neuen Irrenhaus zu verteidigen suchte, wurde die Finanzknappheit entgegengehalten, so dass sich der alte Verwahrcharakter im Umbau manifestierte und den königlichen Anspruch beschränkte, im neuen Irrenhaus könne nun gebessert und geheilt werden. In drei Transporten mit Ochsenkarren und Kutschen wurden ab dem 24. Juni 1812 die 46 Insassen des Ludwigsburger Tollhauses nach Zwiefalten verlegt. Zu Ihrer Betreuung waren in der Anstalt zehn Personen angestellt und einige Sträflingen beschäftigt, die aus dem Zuchthaus Ludwigsburg für die Dauer ihrer Strafzeit nach Zwiefalten abgeordnet wurden. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich bis zum Jahr 1819 auf 16 Personen.