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Zum Abbruch der Baumaßnahmen führte aber der königliche Beschluss vom 10. September 1829, nach dem die Verwahranstalt vom Irrenhaus getrennt werden müsse und die Mittel der Einrichtung einer Heilanstalt in Winnenthal zuzuführen seien. Damit war bis zur Jahrhundertwende das Schicksal Zwiefaltens als Pflegeanstalt für „Unheilbare“ besiegelt. Als Elser im Dezember 1837, zermürbt verstarb, hatte er die „Tobenden“ und „Unreinen“ von den „ruhigen“ Kranken getrennt und die Geschlechter auf verschiedene Stockwerke verteilt.