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Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts stiegen die Zahlen der Kranken stetig an und die Anstalten Zwiefalten und Winnenthal erwiesen sich als zu klein. Die Unterbringung von „Staatspfleglingen“ in Privatirrenanstalten sollte Abhilfe schaffen, was sich aber als unzureichend herausstellte und 1871 zur Planung einer dritten staatlichen Anstalt führte. Sie wurde 1875 im ehemaligen Prämonstratenserkloster Schussenried eröffnet, war für 300 Kranke berechnet und erhielt die Bezeichnung „Königliche Heil- und Pflegeanstalt“. Dadurch wurde die Trennung von heilbar und unheilbar Kranken wieder aufgehoben. Auch Winnenthal erhielt 1875 die Bezeichnung „Heil- und Pflegeanstalt“ und wurde ebenfalls verpflichtet Kranke aufzunehmen, die als unheilbar galten. Nur Zwiefalten blieb weiterhin reine Pflegeanstalt.
Die neue Anstalt Schussenried war bereits kurz nach ihrer Eröffnung überfüllt. Deshalb wurde 1886 die Einrichtung einer vierten Staatsirrenanstalt im ehemaligen Prämonstratenserkloster Weissenau bei Ravensburg beschlossen. Die Anstalt war auf 500 Plätze vor allem für unheilbare, schwer pflegebedürftige Geisteskranke berechnet, die von 100 Beschäftigten betreut werden sollten.Dieser Plan stieß auf den Widerstand der medizinischen Fakultät Tübingen, die sich seit langem um die Einrichtung einer Irrenanstalt an der Universität bemühte. Sie sollte der Ausbildung zukünftiger Irrenärzte und der Erforschung von Geisteskrankheiten dienen. So kam es 1892 zur Eröffnung der Anstalt in Weissenau, und 1894 zu einer Nervenklinik in Tübingen, die für 140 Kranke ausgelegt war.