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Am 1. Januar 1996 trat das Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg in Kraft. Damit wurde das Psychiatrische Landeskrankenhaus Zwiefalten in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Mit der Geschäftsführung wurde Wolfgang Rieger beauftragt, der am 1. Mai 1996 sein Amt übernahm und neben Zwiefalten auch die Zentren in Bad Schussenried und Weissenau leitet. Die Rechtsformänderung reiht sich in eine zukunftsorientierte Psychiatriereform ein, die neben dem Aufbau gemeindenaher Abteilungen, Tageskliniken und Rehabilitationseinrichtungen den gemeindepsychiatrischen Verbund zum Ziel hat. Im Landespsychiatrieplan wurde festgeschrieben, dass das neugeschaffene Zentrum für Psychiatrie Bestandteil der regionalen Versorgungsstrukturen ist.
Es hat sich am Aufbau eines Verbundsystems zur Verzahnung der stationären und ambulanten Versorgungsbereiche zu beteiligen.Heute kommt das Zentrum für Psychiatrie der medizinisch und pflegerisch zweckmäßigen sowie ausreichenden psychiatrischen Versorgung in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Esslingen nach, in denen rund 970.000 Menschen leben. Es erfüllt als Fachkrankenhaus die Aufgaben der Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation und Pflege in den Fachgebieten Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation. Weiter nimmt das ZfP als anerkannte Einrichtung Aufgaben im Sinne des Gesetzgebers über die Unterbringung psychisch Kranker wahr. Es verfügte im Jahr 2000 über 322 Betten, davon 238 im Behandlungsbereich, 18 in der Neurologie und 66 im Maßregelvollzug. Weitere 40 Betten stehen dem Heimbereich zur Verfügung.